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NWB Nr. 32 vom Seite 2324

Neuere Rechtsprechungstendenzen bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen von Finanzierungsanteilen

Hans Richartz und Thomas Schöneborn

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2338Die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsnormen des § 8 Nr. 1 Buchst. a bis f GewStG stellen in der Betriebsprüfungspraxis der größeren gewerblichen Unternehmen und Konzerne häufig einen Schwerpunkt im Rahmen der Prüfung der Gewerbesteuer dar. Seit der Einführung der Vorschrift vor mehr als zehn Jahren sind mittlerweile zu vielen Fragestellungen Urteile ergangen; die wesentlichen Urteile der jüngeren Vergangenheit werden nachfolgend zusammengestellt und im Hinblick auf ihre Praxisrelevanz analysiert.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

[i]Bankenprivileg auch im Konzern möglichIn einem Urteil aus 2016 hat der BFH entschieden, dass das Bankenprivileg nach § 19 GewStDV auch auf den Bereich der Konzernfinanzierungsgesellschaften anzuwenden ist. [i]Fälle des Cash-Pooling im KonzernIn jüngster Vergangenheit hat der BFH zur Frage der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung der Schuldzinsen beim sog. Cash-Pooling entschieden. Jedenfalls in den Fällen des bankarbeitstäglichen Ausgleichs sowie eines „echten“ Cash-Pooling hat der BFH keine Bedenken, eine – ansonsten unzulässige – Verrechnung von Soll- und Habenzinsen vorzunehmen und nur den Zinsüberhang hinzuzurechnen. Dem hat sich die Finanzverwaltung angeschlossen.

[i]Instandhaltung und Schönheitsreparaturen bei Miete/PachtEindeutig entschieden hat der...

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