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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 12 | Einkunftserzielungsabsicht: Dauerhafte Vermietung trotz Klausel im Mietvertrag wegen Eigenbedarfs

Eine dauerhafte Vermietung kann nach einer steuerzahlerfreundlichen Entscheidung des FG Hamburg auch dann zu bejahen sein, wenn sich der Vermieter eine Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen Eigenbedarfs vorbehält, um das Mietobjekt einem Angehörigen zu überlassen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn davon auszugehen ist, dass diese Überlassung nicht unentgeltlich erfolgen soll.

Ist eine Vermietung auf Dauer angelegt? – Die Antwort auf diese Frage ist bei den Einkünften nach § 21 EStG von großer praktischer Bedeutung. Ist eine dauerhafte Vermietung zu bejahen, ist bekanntlich die Einkunftserzielungsabsicht zu unterstellen. Das gilt selbst dann, wenn über viele Jahre die Werbungskosten die Einnahmen übersteigen.

Um keine dauerhafte, sondern um eine befristete Vermietung handelt es sich, wenn der Vermieter zu einem im Mietvertrag festgelegten Termin eine Selbstnutzung beabsichtigt. Dann muss die Einkunftserzielungsabsicht im Einzelfall nachgewiesen werden. Und das gelingt nur selten. Nach einem steuerzahlerfreundlichen Urteil des FG Hamburg kann eine dauerhafte Vermietung jedoch auch dann vorliegen, wenn sich der Vermieter eine Kündigung zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen Eigenbedarfs vor...

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