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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 29 | Erbschaftsteuer: Kein Vermögensübergang auf einen Trust bei eingeschränkter Vermögensbefugnis

Das auf einen ausländischen Trust übertragene Vermögen fällt in den Nachlass, wenn sich der Erblasser eine umfassende Vermögensverfügungsbefugnis vorbehalten hat, so dass der Trust über das Vermögen im Verhältnis zum Erblasser nicht tatsächlich und rechtlich frei verfügen kann. Diese erstinstanzliche Entscheidung des FG Schleswig-Holstein liegt dem II. Senat des BFH vor, der über die Revision entscheiden muss.

Kein Übergang des Vermögens auf einen Trust bei eingeschränkter Verfügungsbefugnis. – So lässt sich ein erstinstanzliches Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts zur Erbschaftsteuer zusammenfassen.

Die Richter aus dem hohen Norden haben entschieden: Behält sich ein Erblasser eine umfassende Verfügungsbefugnis über das in einen Trust eingebrachte Vermögen vor, geht dieses nicht auf den Trust über, wenn dieser im Verhältnis zum Errichter nicht tatsächlich und rechtlich frei über das Vermögen verfügen kann.

Im Streitfall war das Vermögen des Trusts daher dem Nachlass zuzurechnen. Es spricht wohl viel dafür, dass der II. Senat des Bundesfinanzhofs diese Entscheidung bestätigen wird.

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