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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 28 | Gewerbesteuer: Schachtelprivileg bei doppelt ansässigen EU-Kapitalgesellschaften

Ist eine gewerbesteuerliche Kürzung um Ausschüttungen anderer Kapitalgesellschaften gem. § 9 Nr. 2a GewStG auch vorzunehmen, wenn die ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat, der Sitz der Geschäftsführung jedoch in Deutschland ist? – Diese Frage liegt dem I. Senat des BFH vor. Das FG Hessen hat in erster Instanz die Kürzung gewährt.

Zum gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg bei inländischen Beteiligungen ist ebenfalls ein Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig. Genauer gesagt: zu den besonderen Problemen bei doppelt ansässigen EU-Kapitalgesellschaften.

Im Ergebnis muss der I. Senat des BFH klären: Ist gem. § 9 Nr. 2a GewStG eine Kürzung um die Ausschüttungen anderer Kapitalgesellschaften auch dann vorzunehmen, wenn die ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat, der Sitz der Geschäftsführung jedoch in Deutschland ist?

Das Hessische FG hat die Kürzung gewährt. Es sei ausreichend, dass sich entweder der Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland befinde. Außerdem käme es sonst zu einer doppelten gewerbesteuerlichen Belastung von Ausschüttungen im Inland.

Ich bin gespannt, wie der BFH das beurteilt. Nach der herrschenden Auff...

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