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StuB 14/2019 S. 567

GmbH & Co. KG: Rechtsmitteleinlegung durch GmbH ohne gesetzliche Vertreterin

Für die zulässige Einlegung eines Rechtsmittels durch eine Gesellschaft ohne gesetzlichen Vertreter reicht es aus, wenn sie noch als prozessfähige Gesellschaft einen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt und Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels erteilt hat. Eine solche Vollmacht wird durch den Verlust der Prozessfähigkeit des Vollmachtgebers nicht berührt (§ 86 ZPO), und zwar unabhängig davon, ob diese Veränderung vor oder nach dem Eintritt der Rechtshängigkeit stattgefunden hat. Entsprechendes gilt, wenn eine Handelsgesellschaft eine Prokura erteilt hat ( NWB XAAAH-10329).

Praxishinweise

Die Rechtsbeschwerde der GmbH & Co. KG ist zulässig, da auch eine Partei, deren Prozessfähigkeit in der Vorinstanz verneint worden ist, wirksam ein Rechtsmittel e...

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