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LAG Köln 09.04.2019 4 Sa 242/18, NWB 30/2019 S. 2192

Arbeitsverhältnis | Zum Verfall von Urlaubsansprüchen

Die Obliegenheit des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer konkret aufzufordern, seinen Urlaub zu nehmen, und ihn klar und rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass der Urlaubsanspruch anderenfalls mit Ablauf des Urlaubsjahres oder des Übertragungszeitraums erlischt, beschränkt sich nicht auf den originären Urlaubsanspruch (nur) im jeweiligen Kalenderjahr, sondern bezieht sich auch auf den Urlaub aus vorangehenden Kalenderjahren. [i]Jesgarzewski, NWB 7/2019 S. 424 S. 2193

Anmerkung:

Nachdem der , NWB JAAAH-06807) einen automatischen Verfall von Urlaubsansprüchen wegen eines nicht gestellten Urlaubsantrags verneint hatte, stellt der Senat nunmehr weitergehend klar, dass dies auch für den in der Vergangenheit nicht genommenen Urlaub gilt und dieser bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses...

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