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FG Münster | Handelsregistereintragung ist nicht Voraussetzung für Stellung als leitender Angestellter i. S. des Art. 15 DBA Schweiz
Art. 19 Abs. 2 Satz 2 KonsVerCHEV ist dahingehend auszulegen, dass dieser nur den dem Grunde nach von Art. 15 Abs. 4 Satz 1 DBA Schweiz erfassten Personenkreis festlegen kann, nicht aber den zeitlichen Beginn der Zugehörigkeit zu diesem Personenkreis.
Der Kläger war zunächst als Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH tätig. Im Juli 2013 wechselte er in die Geschäftsleitung der in der Schweiz ansässigen Muttergesellschaft, einer AG, behielt jedoch seinen Wohnsitz in Deutschland bei. Dem Kläger wurde Prokura erteilt. Aufgrund einer Fusion der schweizerischen AG mit einer anderen Gesellschaft wurde die Prokura des Klägers erst Ende des Jahres 2013 zur Eintragung in das Schweizer Handelsregister angemeldet. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte im Frühjahr 2014. Die in der Schweiz bezogenen Einkünfte des Klägers wurden in der Schweiz besteu...