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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 EG 4476/18

Gesetze: BEEG § 1; SGB 1 § 30

Leitsatz

Leitsatz:

Geht die Familienkasse bei der Entscheidung über die Gewährung von Kindergeld davon aus, dass die Berechtigte trotz eines längeren Aufenthalts im Ausland ihren inländischen Wohnsitz beibehalten hat (Doppelwohnsitz), sind die für die Bewilligung von Elterngeld zuständige Stelle und die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit bei einer Entscheidung über die Gewährung von Elterngeld hieran nicht gebunden. (Der Senat hat die Revision zugelassen).

Fundstelle(n):
DStR 2020 S. 560 Nr. 11
OAAAH-22813

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.05.2019 - L 11 EG 4476/18

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