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Körperschaftsteuer; | Zusammenfassung von Versorgungs- und Verkehrsbetrieben einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (§§ 1, 4 KStG)
Versorgungs- und Verkehrsbetriebe einer juristischen Person des öffentlichen Rechts können für Zwecke der Besteuerung auch dann zusammengefaßt werden, wenn sie nicht eng wechselseitig technisch-wirtschaftlich verflochten sind. Eine von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts betriebene öffentliche Tiefgarage ist ein dem öffentlichen Verkehr dienender Betrieb i.S. des § 4 Abs.3 KStG 1977 (). [Hinweis:] Nach Auffassung des Senats umfaßt der Begriff ,,öffentlicher Verkehr'' i.S. des § 4 Abs.3 KStG 1977 zwar auch die Beförderung von Personen und Gütern, decke aber in einem umfassenderen dynamischen Sinn alle Bestrebungen der öffentlichen Hand zur Anpassung des Gesamtverkehrs an die sich entwickelnden Verhältnisse ab. Dazu gehöre auch der Individualverkehr auf öffentlichen Straßen und di...