Online-Nachricht - Donnerstag, 11.07.2019

Verbraucherschutz | Airbnb verbessert Darstellung seiner Angebote (Kommission)

Die Europäische Kommission gibt bekannt, dass Airbnb nach Gesprächen mit der Kommission die Art und Weise, wie Verbrauchern Unterkunftsangebote auf der Plattform präsentiert werden, verbessert hat. Die Angebotsdarstellung entspricht nun den Normen des EU-Verbraucherrechts. Im Juli 2018 war dem eine entsprechende Aufforderung der Europäischen Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden vorausgegangen.

Hintergrund: Das "Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz" hat auf Betreiben der Europäischen Kommission und unter Federführung der norwegischen Verbraucherbehörde (Forbrukertilsynet) eine gemeinsame Bewertung der Geschäftspraktiken und Geschäftsbedingungen von Airbnb erstellt. Die Maßnahme wurde im Juli 2018 eingeleitet.

Airbnb ging auf alle Forderungen ein, um seine Praktiken und Geschäftsbedingungen mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften in Einklang zu bringen.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

  • Bereits bei der Suche nach Unterkünften zu ausgewählten Daten sehen die Nutzer auf der Ergebnisseite den Gesamtpreis, einschließlich aller obligatorischen Gebühren und Abgaben.

  • Es wird ausgewiesen, ob eine Unterkunft von einem privaten oder einem gewerblichen Anbieter angeboten wird.

  • Die Website von Airbnb enthält einen leicht zugänglichen Link zur Plattform für die Online-Streitbeilegung sowie alle erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit der Streitbeilegung.

Airbnb hat auch seine Geschäftsbedingungen geändert:

  • Die Plattform stellt klar, dass die Nutzer das Recht haben, vor den Gerichten ihres Wohnsitzlandes gegen Airbnb zu klagen.

  • Sie wahrt das grundlegende Recht der Nutzer, einen Gastgeber im Fall eines persönlichen Schadens oder sonstiger Schäden zu verklagen.

  • Sie verpflichtet sich, nicht einseitig die Geschäftsbedingungen zu ändern, ohne die Verbraucher vorab klar zu informieren und ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, den Vertrag zu stornieren.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung v. 11.7.2019; NWB Datenbank (cr)

Fundstelle(n):
NWB MAAAH-22617