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NWB Nr. 30 vom Seite 2194

Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in der Diskussion

Zugleich Kommentar zum

Prof. Dr. Martin Weiss

[i]Ritzkat, Doppelbesteuerung, infoCenter, NWB IAAAB-04796 Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht des § 1 Abs. 1 EStG führt zur Erfassung des „Welteinkommens“ des Steuerpflichtigen. Durch ihre Anknüpfung u. a. an einen Wohnsitz im Inland sind ihre Voraussetzungen oft streitig. Dass diese Beurteilung aber unabhängig von der Frage der Ansässigkeit im Sinne der Doppelbesteuerungsabkommen erfolgen muss, ist sicher. Der BFH hat im Besprechungsurteil v.  - I R 74/16 (NWB JAAAH-10189) dennoch die zweistufige Prüfung bei grenzüberschreitenden Fällen der Einkommenserzielung erneut bekräftigen müssen.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Formen der Einkommensteuerpflicht

1. Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

[i]WelteinkommensprinzipDie unbeschränkte Einkommensteuerpflicht wird durch § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG alternativ an einen Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt geknüpft. Beide Begriffe sind im zweiten Abschnitt des ersten Teils der Abgabenordnung über „Steuerliche Begriffsbestimmungen“ definiert (§§ 8, 9 AO). Natürliche Personen, die einen der Begriffe erfüllen, unterfallen persönlich der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht. Sachlich sind sie dann mit den sieben Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 EStG einkommensteuerbar, unabhängig davon, wo die Einkünfte erzielt worden sind („We...

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