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VG Mainz 22.11.2018 1 K 1375/17.MZ, NWB 29/2019 S. 2119

Gewerbeuntersagung | Vorenthaltung von Umsatzsteuer

Eine für eine Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 Satz 1 GewO) vorausgesetzte Gefährdung von Rechtsgütern der Allgemeinheit liegt vor, wenn das Vermögen der öffentlichen Hand – wie z. B. bei der unberechtigten Vorenthaltung von Umsatzsteuer – gefährdet ist.

Anmerkung:

Der Gewerbeuntersagung stand im entschiedenen Fall auch nicht die Vorschrift des § 12 Satz 1 GewO entgegen, wonach Vorschriften, welche die Untersagung eines Gewerbes oder die Rücknahme oder den Widerruf einer Zulassung wegen Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden, die auf ungeordnete Vermögensverhältnisse zurückzuführen ist, ermöglichen, während eines Insolvenzverfahrens, während der Zeit, in der Sicherungsmaßnahmen (§ 21 InsO) angeordnet sind, und während der Überwachung der Erfüllung eines Insolvenzplans (§ 260 InsO) keine Anwendung finden in Bezug auf das Gewerbe, das zur Zeit des An...

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