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Einkommensteuer; | Einkünfte aus Gewerbebetrieb bei Sozietät zwischen Rechtsanwälten und einem Kaufmann (§§ 18, 15 EStG)
Vereinbaren RÄ und ein Kaufmann den gemeinsamen Betrieb einer RA- und StB-Praxis in der Form einer GbR (Sozietät) und soll die Steuerberatung allein von dem berufsfremden Kaufmann wahrgenommen werden, der als Mitunternehmer anzusehen ist, so erzielt die Sozietät nicht Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit, sondern insgesamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb (). [Hinweis:] Diesem Ergebnis steht nach Ansicht des Senats nicht entgegen, daß der Kaufmann auf die Abwicklung der anwaltlichen Geschäfte keinen Einfluß nehmen darf.