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FG Bremen Urteil v. - 1 K 95/17 (3)

Gesetze: AO § 182 Abs. 1 S. 1, AO § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a, EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

Doppelstöckige Personengesellschaft

Ausscheiden von Gesellschaftern aus der Obergesellschaft

Bindungswirkung des Feststellungsbescheids für die Untergesellschaft

Leitsatz

1. Bei einer doppelstöckigen Personengesellschaft umfasst die Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids für die Untergesellschaft sowohl die Zuordnung als auch die Höhe eines darin festgestellten Veräußerungsgewinns, den Kommanditisten der Obergesellschaft anlässlich ihres Ausscheidens aus der Obergesellschaft erzielt haben.

2. Die Bindungswirkung des Feststellungsbescheids für die Untergesellschaft hängt nicht davon ab, ob der Bescheid hinsichtlich der Feststellung des Veräußerungsgewinns dem Grunde und der Höhe nach rechtmäßig ist.

3. Soweit sie reicht, schließt es die Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids (Grundlagenbescheid) aus, dass über den Sachverhalt, über den im Feststellungsverfahren entschieden ist, im Folgeverfahren in einem damit unvereinbaren Sinne anders entschieden wird.

Fundstelle(n):
IAAAH-22277

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FG Bremen, Urteil v. 21.03.2019 - 1 K 95/17 (3)

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