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IWB 13/2019 S. 511

Polen | Verbindliche Einführung des „split payment“

Die [i]„Split payments“ für betrugsanfällige Leistungen sind ab 1.9.2019 nicht mehr optional bereits fakultativ bestehende Möglichkeit, die bislang an den leistenden Unternehmer zu zahlende Umsatzsteuer auf ein Sonderkonto zu überweisen, soll zum verbindlich werden. Werden unter Unternehmern näher bestimmte betrugsanfällige Leistungen ausgeführt und überschreitet der Wert der Leistung den Betrag von 15.000 PLN (ca. 3.500 €), ist auf der Rechnung ein bestimmter Vermerk anzubringen und seitens des Leistungsempfängers die Steuer auf dieses Konto zu überweisen, das auch ggf. von in Polen nicht ansässigen Unternehmern zu führen ist. Zum selben Datum wird von der Finanzverwaltung ein täglich aktualisiertes Verzeichnis „zulässiger“ Konten der Steuerpflichtigen veröffentlicht. Verstöße können neben weitergehenden Konsequenzen u. a. zur Haftung für den leistenden Unterneh...

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