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NWB Nr. 6 vom Seite 403 Fach 7 Seite 4307

Umsatzsteuer in der Landwirtschaft

- Änderungen bei den Durchschnittsätzen -

von Dipl.-Finanzwirt Franz Fischer, Bonn

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe sind, wenn auch nach einem besonderen System von Durchschnittsätzen, in die USt einbezogen. Durch Art. 20 Nr. 22 Buchst. a StMBG v. (a. a. O.) sind die Durchschnittsätze in § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und in Satz 5 UStG für die meisten landwirtschaftlichen Erzeugnisse angehoben worden. Die Änderung ist am in Kraft getreten (Art. 34 Abs. 3 StMBG).

I. Änderungen bei den Durchschnittsätzen § 24 Abs. 1 UStG

Aufgrund des StÄndG 1992 v. (BGBl I S. 297) wurde mit Wirkung vom der allgemeine USt-Satz von 14 v. H. auf 15 v. H. angehoben. Der Durchschnittsatz nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 UStG für die im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze wurde an die Steuersatzerhöhung (rechnerisch) angepaßt. Er betrug ab 8,5 v. H. Im Rahmen des StMBG sah sich der Gesetzgeber zu einer weiteren Anhebung der Durchschnittsätze um 0,5 v. H. auf nunmehr 9 v. H. ab veranlaßt, da die Vorsteuerbelastung in der Landwirtschaft im Durchschnitt der letzten drei Wj auf 9,1 v. H. angestiegen sei. In der Beschlußempfehlung und dem Bericht des BT-Finanzausschusses (BT-Drucks. 12/6078) wird allerdings deutlich gemacht, ”daß der Bundesrechnungshof zur Zeit die tatsächlich...

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