Online-Nachricht - Freitag, 28.06.2019

FKAustG | Finale Staatenaustauschliste 2019 (BMF)

Das BMF hat die finalen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum bekannt gegeben ( :052).

Hintergrund: Nach den Vorgaben des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz -FKAustG werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum zwischen dem BZSt und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG automatisch ausgetauscht (§ 27 Absatz 1 FKAustG).

Dem BZSt sind hierfür von den meldenden Finanzinstituten die Finanzkontendaten zu den meldepflichtigen Konten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch im Wege der Datenfernübertragung zum zu übermitteln (§ 27 Absatz 2 FKAustG).

Mit dem nun veröffentlichten Schreiben gibt das BMF die Staaten im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG bekannt, bei denen die Voraussetzungen für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten mit Stand vom vorliegen, mit denen der automatische Datenaustausch zum erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten zum dem BZSt zu übermitteln haben (finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2019).

Hinweis:

Die Finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2019 ist auf der Homepage das BMF veröffentlicht (ab Seite 3 des o.g. BMF-Schreibens). Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Die Liste wird auch auf der Internetseite des BZSt unter www.bzst.bund.de zur Ansicht und zum Abruf bereit stehen.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB BAAAH-21653