Erbschaftsteuer | Behandlung von Kryptowährungen (FinMin)
Das Finanzministerium Brandenburg hat zur erbschaft- und schenkungsteuerlichen Behandlung von Kryptowährungen Stellung genommen ().
Danach sind virtuelle Währungen (Kryptowährungen) wie beispielsweise Bitcoins, als Finanzinstrumente i. S. v. § 1 Absatz 11 Satz 1 Kreditwesengesetz (KWG) zu qualifizieren und daher als Finanzmittel i. S. v. § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG bzw. § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 4a ErbStG a.F. einzustufen.
Die Bewertung virtueller Währungen richtet sich nach dem gemeinen Wert nach § 9 BewG.
Quelle: #005; NWB Datenbank (il)
Fundstelle(n):
NWB EAAAH-21626