Verfahrensrecht | Rückwirkung des EU-DBA-SBG (BMF)
Das BMF hat zur Rückwirkung des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz – EU-DBA-SBG) Stellung genommen.
Hintergrund: Nach Artikel 23 UA 2 der Streitbeilegungsrichtlinie können ab dem (Streitbeilegungs-)Beschwerden zu Streitfragen im Zusammenhang mit Einkommen oder Vermögen eingereicht werden, die in einem Steuerjahr erwirtschaftet werden, das am oder nach dem beginnt.
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder findet auf (Streitbeilegungs-)Beschwerden, die unter Berufung auf die Streitbeilegungsrichtlinie eingereicht werden, der Regelungsgehalt der Streitbeilegungsrichtlinie Anwendung. Für die Entgegennahme und Bearbeitung der Streitfragen zuständige Behörde ist das BZSt.
Für das EU-DBA-SBG ist eine Rückwirkung auf den vorgesehen. Die aktuelle Fassung des Gesetzentwurfs ist auf der Internetseite des BMF veröffentlicht.
Mit Inkrafttreten des EU-DBA-SBG wird dieses Schreiben gegenstandslos.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB KAAAH-21303