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BGH 18.01.2019 V ZR 72/18, NWB 27/2019 S. 1961

WEG | Herabsetzung der Stimmkraft eines Eigentümers

Ist die baldige Errichtung der weiteren Sondereigentumseinheiten auch 20 Jahre nach dem Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nicht absehbar, kann es als unbillig angesehen werden, die übrigen Wohnungseigentümer an einer Stimmrechtsregelung festzuhalten, nach der die nicht errichteten Einheiten bei der Bemessung der Stimmkraft voll zu berücksichtigen sind.

Anmerkung:

Eigentümer einer WEG haben erfolgreich gegen die Bauträgerin geklagt, die Eigentümerin von 120 Wohnungs- und Teileigentumseinheiten in bislang nicht errichteten Häusern ist. Jeder Wohnungs- oder Teileigentümer hat gegen die anderen Miteigentümer einen Anspruch auf Abschluss einer Vereinbarung, wenn ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls u...

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