Online-Nachricht - Dienstag, 25.06.2019

Europa | Leitlinien zur Berichterstattung über klimabezogene Informationen (Kommission)

Am hat die EU-Kommission unverbindliche Leitlinien zur Berichterstattung über klimabezogene Informationen veröffentlicht (Guidelines on reporting climate-related information). Hierauf weist die WPK aktuell hin.

Hintergrund In Deutschland wurde die Richtlinie 2014/95/EU (Non-Financial Reporting Directive) mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes in nationales Recht transformiert. Das Gesetz trat am in Kraft.

Damit wurden insbesondere für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungen mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitern neue handelsrechtliche Berichtspflichten für nichtfinanzielle Informationen eingeführt. Diese Berichtspflichten, die im Lagebericht oder in einem separaten Bericht abgegeben werden können, betreffen Angaben zu Umwelt-, Arbeitnehmer-, und Sozialbelangen sowie zur Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung der Korruption.

Art. 2 der Richtlinie 2014/95/EU sieht vor, dass die Kommission unverbindliche Leitlinien zur Methode der Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen, einschließlich der wichtigsten allgemeinen und sektorspezifischen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren verfassen muss. Damit soll eine relevante, zweckdienliche und vergleichbare Angabe nichtfinanzieller Informationen durch Unternehmen erleichtert werden. Die Leitlinien, die die wichtigsten Grundsätze für die Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen enthalten, wurden im Juni 2017 veröffentlicht.

Hierzu führt die WPK weiter aus:

  • Die Leitlinien enthalten praktische Empfehlungen, wie Unternehmen über die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf das Klima sowie die Auswirkungen des Klimawandels auf ihr Geschäft berichten können. Dies betrifft beispielweise das Geschäftsmodell, die Unternehmensprozesse und -ergebnisse sowie die Risiken des Unternehmens. Zudem enthalten die Leitlinien etliche Beispiele zur Berichterstattung über wesentliche Erfolgsfaktoren (Key Performance Indicators). Sie ergänzen damit die bereits vorhandenen Leitlinien zur Veröffentlichung von nichtfinanziellen Informationen.

  • Im Vorfeld hatte die EU-Kommission eine Konsultation durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Konsultation wurden letzte Woche veröffentlicht und weisen erwartungsgemäß ein heterogenes Meinungsbild auf:

  • Die Ersteller der nichtfinanziellen Berichte plädieren für weniger umfassende Angaben, Organisationen der Aufsicht und des Enforcement sowie Nutzer der Berichtsinformationen unterstützen die meisten Vorschläge oder fordern sogar darüber hinausgehende Verschärfungen.

  • Viele Teilnehmer sahen die Gefahr, dass Berichte und Angaben durch die neuen Leitlinien zu lang würden. Einige Teilnehmer äußerten Bedenken, dass bestimmte vorgeschlagene Angaben über die bestehenden Anforderungen der Richtlinie hinausgehen.

Hinweis:

Die Leitlinien zur Berichterstattung klimabezogener Informationen sowie die zusammengefassten Ergebnisse der Konsultation sind über die Internetseite der Europäischen Kommission abrufbar.

Quelle: WPK online (il)

Fundstelle(n):
NWB JAAAH-21231