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BFH  - VII R 58/18 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BierStG § 4 S 2, BierStG § 5, BierStG § 14 Abs 2 Nr 2, BierStG § 14 Abs 3, BierStV § 2 S 1

Rechtsfrage

Herstellung eines Biermischgetränks (hier aus Bier und Kirschsaft im Verhältnis 1:1) ohne Erlaubnis als Steuerlagerinhaber: Umfasst der Begriff der Herstellung im Fall der Entstehung der Biersteuer durch den Tatbestand des "Herstellens ohne Erlaubnis" gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 BierStG auch die nach dem Mischen des Biers mit dem Fruchtsaftgetränk stattfindenden weiteren Produktionsprozesse, sodass die bzgl. des neuen Steuergegenstands entstehenden Produktions- und Abfüllverluste nicht in die steuerbare Menge einzubeziehen sind?

Ist die steuerpflichtige Biermenge bei Bier in Fertigpackungen (hier Flaschen) auch bei einer Herstellung ohne Erlaubnis gemäß § 2 Satz 1 BierStV nach deren (Nenn)Füllmenge zu bestimmen?

Biersteuer; Erlaubnis; Herstellung; Steuerlager

Fundstelle(n):
IAAAH-20897

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - VII R 58/18 - erledigt.

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