Dokument Höhe von vorab entstandenen Erwerbsaufwendungen wegen einer Berufsausbildung
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Höhe von vorab entstandenen Erwerbsaufwendungen wegen einer Berufsausbildung
Konkretisierung der Rechtsprechung durch das
I. Jüngste Rechtsentwicklung durch den Bundesfinanzhof
Mit den Urt. v. - VI R 120/01 (BStBl 2003 II S. 403) und v. - VI R 137/01 (BStBl 2003 II S. 407) hat der BFH eine Änderung seiner bisherigen Rspr. zur Abzugsfähigkeit von Ausbildungskosten eingeleitet. Hiernach sind Aufwendungen für ein berufsbegleitendes Erststudium als WK oder BA absetzbar; ebenso Aufwendungen für eine auf die Erzielung von Einkünften gerichtete Umschulungsmaßnahme, selbst wenn durch die Maßnahme eine neue Basis für andere Berufsfelder geschaffen oder ein Berufswechsel vorbereitet wird (vgl. näher v. Bornhaupt, NWB F. 6 S. 4325 ff.).
In einer Reihe von weiteren Verfahren hat der VI. Senat diese neue Rspr. bestätigt. Ein WK-/BA-Abzug wurde bejaht bei Aufwendungen
einer Altenpflegerin für das Studium der Sozialarbeit (, BFH/NV 2003 S. 477);
eines Systementwicklers für ein berufsbegleitendes Aufbaustudium der Betriebswirtschaftslehre (, BFH/NV 2003 S. 475);
eines Sachbearbeiters im Rechnungswesen für ein berufsbegleitendes ”Externen”-Studium zum Dipl.-Betriebswirt (, BFH/NV 2003 S. 609);
eines Industrieelektronikers für ...