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Änderungen bei der steuerlichen Behandlung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
Durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. (BGBl 2002 I S. 4621) werden die sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Regelungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse umfassend neu geregelt. Wegen des damit zusammenhängenden erheblichen Umstellungs- und Programmierungsbedarfs für die Arbeitgeber, die Sozialversicherung und die Finanzverwaltung treten diese Änderungen allerdings erst ab in Kraft (Art. 8 Nr. 10 Buchst. a und e sowie Art. 17 Abs. 1a des Zweiten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt).
Arbeitgeber haben demzufolge für die Zeit bis zum und ab dem unterschiedliche Regelungen bei der sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Beurteilung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zu beachten.
Die neuen steuerlichen Regelungen knüpfen unmittelbar an die sozialversicherungsrechtliche Behandlung des Beschäftigungsverhältnisses an (s. dazu Marburger, NWB F. 27 S. 5613). Die entscheidenden Neuerungen werden daher nachfolgend ausführlich anhand der entsprechenden sozialversicherungsrechtlichen Fallgruppen dargestellt.
I. Ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis
Bis zum bleibt bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältni...