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NWB Nr. 47 vom Seite 3919 Fach 6 Seite 4251

Änderungen der Lohnsteuer durch die Lohnsteuer-Richtlinien 2002

von Oberregierungsrätin Christine Harder-Buschner, Bonn

Die Lohnsteuer-Richtlinien 2002 (LStR 2002) enthalten im Wesentlichen die Anpassung an die Rechtsänderungen aus den zwischenzeitlich in Kraft getretenen Gesetzen, insbesondere aus dem Steuersenkungsgesetz, dem Steuersenkungsergänzungsgesetz, dem Gesetz zur Einführung einer Entfernungspauschale sowie dem Steuer-Euroglättungsgesetz und aus den zwischenzeitlich ergangenen Verwaltungsentscheidungen. Um die Richtlinien auf die neue Rechtschreibung und den Euro umzustellen, wurden sie insgesamt neu gefasst.

Die LStR 2002 sind beim Steuerabzug vom Arbeitslohn anzuwenden auf Lohnzahlungszeiträume, die nach dem enden, sowie auf sonstige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem zufließen. Sie gelten auch für frühere Zeiträume, soweit sie geänderte Vorschriften des ESt-Rechts betreffen, die vor dem anzuwenden sind, oder soweit sie lediglich eine Erläuterung der Rechtslage darstellen.

Die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen bedeutsamen Neuerungen, die sich aufgrund der LStR 2002 ergeben, werden nachfolgend in der Reihenfolge der geänderten Richtlinien-Abschnitte dargestellt:

1. Abfindungen (R 9 Abs. 2 LStR 2002)

In R 9 Abs. 2 Satz 4 LStR 2002 stellt die FinVerw nun klar, dass die Auflösung eines Dienstverhältnisses bei Altersteilzeitmodellen dann a...

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