BBK Nr. 12 vom Seite 561

Bruchteilsgemeinschaften in der Umsatzsteuer

Christoph Linkemann | verantw. Redakteur | bbk-redaktion@nwb.de

In der Entscheidung vom hatte der BFH entschieden, dass Bruchteilsgemeinschaften kein umsatzsteuerlicher Unternehmer sein können. Die einzelnen Teilhaber selbst schulden anteilig die Umsatzsteuer und sind entsprechend zum Vorsteuerabzug berechtigt. Entscheidend wird nun also die Abgrenzung zwischen einer solchen Gemeinschaft einerseits und einer GbR andererseits. Viele als GbR firmierende Zusammenschlüsse dürften tatsächlich eher Gemeinschaften sein. Als steuerlicher Berater ist es in der Folge dieser Entscheidung also notwendig zu prüfen, ob im Einzelfall eine Gemeinschaft vorliegt oder eine Gesellschaft. StB'in Dr. Martina Köster und StB Dr. André Jungen grenzen in ihrem Beitrag ab die Bruchteilsgemeinschaft von anderen Rechtsinstituten ab, stellen die BFH-Entscheidung vor und zeigen auf, welche Konsequenzen die neue Rechtsauffassung hat. Zu hoffen ist, dass die Finanzverwaltung die Entscheidung pragmatisch umsetzen wird und insbesondere eine längere Übergangsfrist gewährt.

Buchführung [i]Eckert/Sebast/Cremer, Kontierungslexikon NWB LAAAE-91155 und Umsatzsteuer sind zwei Seiten einer Medaille, denn keine Buchung kommt ohne eine umsatzsteuerliche Würdigung aus, und die Buchführungsdaten fließen über die Umsatzsteuervoranmeldung letztlich zur Finanzverwaltung. Durch die enorme fiskalische Bedeutung der Umsatzsteuer und ihre steten gesetzlichen Änderungen ist es nicht immer einfach, den Überblick zu behalten. BBK-Stammautor Karl Hermann Eckert hat deshalb zusammen mit Ronny Sebast im Kontierungslexikon mehr als 120 Stichwörter verfasst, die sich ausführlich mit der Frage befassen, wie einzelne Sachverhalte zu buchen sind, damit am Ende korrekte umsatzsteuerliche Daten für die Voranmeldung oder auch für die Zusammenfassende Meldung erzeugt werden können. Auszüge aus dem Kontierungslexikon stellen wir Ihnen im Buchführungs-Seminar immer wieder einmal zur Verfügung, insbesondere dann, wenn die entsprechenden Stichwörter umfassend überarbeitet worden sind. Diesmal geht es um die Neuerungen bei den innergemeinschaftlichen Dienstleistungen, lesen Sie ab in dieser Ausgabe, welche Sachverhalte im Mini-One-Stop-Shop meldepflichtig sind.

Die Offenlegung des Jahresabschlusses gehört, wie BBK-Herausgeber Prof. Dr. Carsten Theile konstatiert, nicht gerade zu den Lieblingspflichten deutscher Kapitalgesellschaften. Der Aufwand für die Offenlegung ist das eine, das geringe Interesse an Transparenz und die vielfach überschaubare Aussagekraft der Abschlüsse sind das andere. Deshalb hat für Konzerngesellschaften die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB enorme Bedeutung. Lesen Sie ab , was das OLG Köln jüngst zur Verlustübernahmeverpflichtung entschieden hat.

Beste Grüße

Christoph Linkemann

Fundstelle(n):
BBK 2019 Seite 561
NWB DAAAH-19776