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NWB Nr. 40 vom Seite 3209 Fach 6 Seite 3939

Vermögensbildung nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz

von Oberamtsrat Klaus Klöckner, Bonn

Die Förderung vermögenswirksamer Leistungen (vL) mit steuer- und sozialabgabenfreien AN-Sparzulagen durch das seit geltende Fünfte Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) ist seit 1987 mehrfach geändert worden. Zu den wesentlichen Änderungen zählen

  • die Beschränkung der Förderung auf Vermögensbeteiligungen und Anlagen zum Wohnungsbau,

  • der zur Verbesserung des Anlegerschutzes vorgenommene Ausschluß bestimmter außerbetrieblicher Anlagen,

  • die Verschiebung der Fälligkeit der Sparzulage für vL ab 1994 auf den Ablauf der Sperrfrist für die Anlageart,

  • die Bescheinigung der ab 1994 angelegten vL durch Kreditinstitute, Bausparkassen und Unternehmen, mit denen der Anlagevertrag abgeschlossen worden ist,

  • die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Zulagenbegünstigung und die zusätzliche Förderung der AN-Beteiligung am Produktivvermögen mit höherer Sparzulage ab 1999.

Das Verfahren zur Festsetzung und Auszahlung der Sparzulage und die damit verbundenen Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten sind in der Verordnung zur Durchführung des 5. VermBG (VermBDV 1994) geregelt. Zu Zweifels- und Auslegungsfragen nimmt das (BStBl 1997 I S. 738) Stellung. Die für die Anlage ...

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