Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dienstwagenbenutzung durch Arbeitnehmer
Überläßt ein ArbG seinem AN ein betriebliches Kraftfahrzeug (Dienstwagen) kostenlos oder verbilligt für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung oder für Privatfahrten, so liegt hierin für den AN ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil ( BStBl III S. 387). Der Wert dieses Vorteils konnte bis einschließlich 1995 wahlweise nach vier Berechnungsarten ermittelt werden (tatsächliche Kraftfahrzeugkosten, Kilometersatz von 0,52 DM, Schätzung mit 30 bis 35 v. H. der Gesamtkosten oder mit 1 v. H. des Pkw-Listenpreises). Durch das JStG 1996 ist die Bewertung des Vorteils ab 1996 auf zwei Berechnungsarten beschränkt worden, nämlich auf einen nach dem Pkw-Listenpreis pauschalierten Wert und auf einen nach den tatsächlichen Kfz-Kosten bemessenen individuellen Nutzungswert. Hierzu ist die vor über 20 Jahren als lohnsteuerliche Verwaltungsregelung eingeführte 1-v.H.-Regelung für die Privatnutzung eines Dienstwagens gesetzlich vorgeschrieben und auf sämtliche Einkunftsarten ausgedehnt worden (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 i. V. mit § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG). Außerdem wird der geldw...