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NWB Nr. 50 vom Seite 3364 Fach 6 Seite 3889

Belegschaftsrabatte in der lohnsteuerlichen Praxis

von Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Heinz Richter und Dipl.-Betriebswirt Horst Richter, Köln

Seit der Einfügung eines Abs. 3 in § 8 EStG mit seiner Neuregelung der steuerlichen Behandlung von Belegschaftsrabatten durch das StRG 1990 und seiner Interpretation durch Abschn. 31 LStR 1990 ist ein Jahr lstl. Praxis mit diesen Vorschriften vergangen. Die in dieser Zeit aufgetretenen Zweifelsfragen und die Vielzahl der Einzelfallentscheidungen durch die Verwaltung zeigen, daß die Umsetzung der Neuregelung in die Praxis nicht einfach ist.

Im folgenden sollen die uns bekannten Zweifelsfragen bei der praktischen Anwendung der Vorschriften nach einer jeweiligen Darstellung der gesetzlichen Neuregelung aufgezeigt und besprochen werden. Dabei bleibt unberücksichtigt und ungeprüft, ob der Rabatt-Freibetrag verfassungsrechtlich unbedenklich ist (vgl. dazu Drenseck, FR 1989 S. 261; Christ, BB 1989 S. 346; Glenk, DStR 1989 Beil. zu Heft 19).

I. Grundlegung

§ 8 Abs. 3 EStG ist eine Bewertungs- und Befreiungsvorschrift zugleich. Im Satz 1 wird die Bewertungsvorschrift für Sachbezüge nach § 8 Abs. 2 EStG dahingehend relativiert, daß Waren und Dienstleistungen, die ein AN aufgrund seines Dienstverhältnisses von seinem ArbG erhält und von diesem nicht überwiegend für den Bedarf seiner AN hergestellt, ...

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