Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 21 vom Fach 6 Seite 3275

Beiträge zu Berufsverbänden als Werbungskosten

von Dr. Kurt Joachim von Bornhaupt, Richter am BFH, München

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind Werbungskosten auch Beiträge zu Berufsständen oder sonstigen Berufsverbänden, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist. Die nachstehenden Ausführungen sollen aufzeigen, welche Voraussetzungen hierfür im einzelnen erforderlich sind.

I. Berufsverband

1. Begriffsdefinition

Der Begriff ”Berufsverband” ist im EStG nicht näher erläutert. Aus § 9 Abs. 1 Nr. 3 EStG läßt sich nur entnehmen, daß der Gesetzgeber auch Beiträge an ”Berufsstände” als Werbungskosten anerkennt, den Berufsstand dabei aber als ein Unterfall eines Berufsverbandes wertet (. . . ”und sonstigen Berufsverbänden”). Berufsstand ist nach allgemeinem Sprachgebrauch eine Gruppe oder Klasse, der einzelne Personen ihrem Beruf entsprechend angehören (vgl. Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in 6 Bänden, 1976, Stichwort: Berufsstand).

Nach dem zu Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG ergangenen (BStBl II S. 373) sind Berufsverbände Vereinigungen von natürlichen Personen oder von Unternehmen, die allgemeine, aus der beruflichen oder unternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen wahrne...BStBl 1968 II S. 236BStBl II S. 722

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 4
Online-Dokument

Beiträge zu Berufsverbänden als Werbungskosten

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen