Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 52 vom Seite 4413 Fach 5 Seite 1513

Gewerbesteuer-Rückstellung

von Dipl.-Finanzwirt Uwe Beckel, Gütersloh

I. Grundsätzliches

Jeder Kaufmann ist nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung verpflichtet, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden (§ 249 Abs. 1 HGB, R 31c Abs. 1 EStR). Sie nehmen künftige Risiken vorweg und werden gewinnmindernd auf der Passivseite der Bilanz eingestellt. Nach R 31c Abs. 2 EStR ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten u. a. dann zu bilden, wenn

1.

es sich um eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung handelt,

2.

die Verpflichtung vor dem Bilanzstichtag verursacht ist und

3.

mit einer Inanspruchnahme ernsthaft zu rechnen ist.

Da für ungewisse Verbindlichkeiten ein handelsrechtliches Passivierungsgebot (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) besteht, gilt dies aufgrund der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz auch für die Steuerbilanz. Ein Wahlrecht für den Kaufmann besteht insoweit nicht.

Ein typisches Beispiel für eine ungewisse Verbindlichkeit, bei der lediglich die Höhe ungewiss ist, ist die GewSt-Abschlusszahlung für das abgelaufene Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr). Die Ungewissheit ergibt sich vor allem dadurch, dass die GewSt einerseits von der Höhe des Gewinns abhängig ist, sie sich jedoch andererseits als abzugsfähige BA noch gewinnmindernd auswirkt.

II. Berechnung ...

Preis:
€15,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 10
Online-Dokument

Gewerbesteuer-Rückstellung

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen