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Gewerbesteuererklärung 2001
Zur Erleichterung der praktischen Arbeit bei der Erstellung der GewSt-Erklärung 2001 knüpft die nachfolgende Darstellung an das amtliche Erklärungsformular 2001 (GewSt 1 A) und die dortige Zeilengestaltung an. Die GewSt-Erklärung 2001 ist für das maschinelle Verfahren ausgelegt, so dass eine Summenermittlung nicht erforderlich ist. Zur Ermittlung der Zahllast und zur späteren Kontrolle des maschinellen Ergebnisses ist jedoch eine Selbstberechnung des einheitlichen GewSt-Messbetrags und der zu zahlenden GewSt zweckmäßig. Ein entsprechendes Selbstberechnungsmuster ist unter VI eingefügt.
Wenn sich ein negativer Gewerbeertrag ergibt, so dienen die Angaben in der Erklärung auch zur gesonderten Feststellung eines vortragsfähigen Verlustes nach § 10a GewStG.
In Zerlegungsfällen ist zusätzlich zur GewSt-Erklärung eine eigene Zerlegungserklärung (Formular GewSt 1 D) abzugeben (§§ 28 ff. GewStG; vgl. dazu unten V).
Die GewSt-Erklärung für den Erhebungszeitraum 2001 ist noch in DM abzugeben. Sie basiert auf dem GewStG v. (BGBl 1999 I S. 1011), zuletzt geändert durch Art. 7 StEuglG v. (BGBl 2000 I S. 1790), der GewStDV v. (BGBl 1991 I S. 832), zuletzt geändert durch Art. 8 StEuglG (a. a. O.) und den GewStR 1998 v. 21. 12. 1998 (BStBl 1998 I Sondernummer 2/199...