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NWB Nr. 32 vom Seite 2739 Fach 5 Seite 1383

Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an einer Personengesellschaft durch eine Kapitalgesellschaft

- (BStBl 1997 II S. 224) -

von Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Volker Lippek, Hamburg

I. Sachverhalt und Problemstellung

In seinem (BStBl 1997 II S. 224) hat der BFH der in Abschn. 41 Abs. 2 Satz 5 GewStR enthaltenen Regelung ein Ende gesetzt, wonach auch solche Gewinne der Gewerbeertragsteuer unterliegen, die aus der Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an einer PersGes (Mitunternehmerschaft) durch eine KapGes resultieren. Das Urt. erging noch zum UmwStG 1977; inzwischen hat auch der Gesetzgeber, wie aus der Neuregelung des UmwStG 1995 hervorgeht, der abweichenden Verwaltungsauffassung die Grundlage entzogen.

Der Sache nach ging es um folgendes: Eine GmbH (GmbH 1) stellte Rohre her und vertrieb diese. Im Jahre 1987 gründete sie mit einer anderen GmbH (GmbH 2) eine GmbH & Co. KG, an der die GmbH 1 als Kommanditistin sämtliche Anteile hielt. Persönlich haftende Gesellschafterin war die GmbH 2. Gegenstand dieser PersGes war die Fortführung der bisherigen Tätigkeit der GmbH 1. Ihre Kommanditeinlage erbrachte die GmbH 1 durch Übertragung ihrer gesamten Vorräte, Kundenforderungen und des übrigen Umlaufvermögens sowie ihrer Rückstellungen (ohne Pensionsrückstellungen) und Verbindlichkeiten (ohne langfristige Bankschulden). Das Anlagevermögen verpachtete sie an die GmbH 2.

Die Beteiligu...

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Veräußerung sog. einbringungsgeborener Anteile an einer Personengesellschaft durch eine Kapitalgesellschaft

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