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Änderungen des Gewerbesteuerrechts durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 wurde u. a. auch das GewStG in einigen Bestimmungen geändert. Im Vordergrund der Änderungen steht die Abschaffung der gewstl. Umrechnungsvorschriften. Nach bisherigem Recht wurde der Gewerbeertrag auf einen Jahresbetrag umgerechnet, wenn bei Beginn oder Ende der Steuerpflicht oder infolge Umstellung des Wj der für die Ermittlung des Gewerbeertrags maßgebende Zeitraum mehr oder weniger als 12 Monate umfaßte (§ 10 Abs. 3 GewStG a. F.). Damit in Zusammenhang standen die Bestimmungen über die Ermäßigung der Steuermeßbeträge in Fällen, in denen die Steuerpflicht nicht während des ganzen Erhebungszeitraums bestanden hat (§§ 11 Abs. 6, 13 Abs. 4 GewStG a. F.).
Das Verfahren auf Grund der Umrechnungsvorschriften war zeitaufwendig und teilweise auch schwierig. Besonders in Organschaftsfällen, in denen die Steuerpflicht eines zum Organkreis gehörenden Unternehmens nicht während des ganzen Erhebungszeitraums bestanden hat, erforderte eine Umrechnung besonders umfangreiche und äußerst komplizierte Berechnungen. Im Interesse einer Vereinfachung des Steuerrechts wurden daher die Umrechnungsvorschriften ab dem Erhebungszeitraum...