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NWB Nr. 5 vom Seite 299 Fach 4 Seite 4349

Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999

von Regierungsdirektor Dietmar Pauka, Bonn

Art. 4 des Gesetzes zur Bereinigung von steuerlichen Vorschriften (StBereinG 1999) enthält Änderungen des KSt-Rechts meist nur redaktioneller oder klarstellender Art, aber auch einige Neuregelungen mit materiellem Gewicht. Sämtliche Änderungen werden in den nachstehenden Ausführungen dargestellt. Nicht berücksichtigt werden Änderungen, die sich aus Regelungen im Einkommensteuergesetz ergeben und infolge der Vorschrift des § 8 Abs. 1 KStG auch Auswirkungen auf den Bereich der KSt haben.

I. Begriff der Kapitalgesellschaft

In § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG ist in dem Klammerzusatz zum Begriff der Kapitalgesellschaft abschließend aufgezählt, in welcher Rechtsform nach deutschem Recht gegründete Gesellschaften zu den Kapitalgesellschaften gehören. Es sind dies die AG, die GmbH und die KGaA, nachdem durch das StBereinG 1999 die bergrechtlichen Gewerkschaften gestrichen wurden.

Nach § 163 Abs. 4 des Bundesberggesetzes v. (BGBl 1980 I S. 1310), eingefügt durch Art. 8 Nr. 2 des Gesetzes v. (BGBl 1986 I S. 560), sind die letzten bergrechtlichen Gewerkschaften mit Ablauf des aufgelöst worden. Die Entstehung neuer bergrechtlicher Gewerkschaften ist seit diesem Zeitpunkt ausgeschlossen. Die Einbeziehung dieser Gruppe von Unternehmen in die Definition der Kap...

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Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes durch das Steuerbereinigungsgesetz 1999

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