VwVfG § 89

Teil VII: Ehrenamtliche Tätigkeit, Ausschüsse

Abschnitt 2: Ausschüsse

§ 89 Ordnung in den Sitzungen

Der Vorsitzende eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen; er ist für die Ordnung verantwortlich.

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OAAAA-73988