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Wohnungsgemeinnützigkeit
- Änderungen durch das Steuerreformgesetz 1990 -
Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).
Durch das StRG 1990 ist die Befreiung von der KSt, GewSt und VSt für gemeinnützige Wohnungsunternehmen sowie für Organe der staatlichen Wohnungspolitik aufgehoben und die Steuerbefreiung für gemeinnützige Siedlungsunternehmen eingeschränkt worden. Gleichzeitig sind Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine in bestimmten Grenzen steuerfrei gestellt worden. Die Änderungen gelten grds. ab 1990, in besonderen Antragsfällen (Optionsfälle, § 54 Abs. 3 KStG n. F.) ab 1991 (vgl. i. e. NWB F. 4 S. 3581, F. 5 S. 1121 sowie F. 9 S. 2411). Durch die Gesetzesänderungen ergeben sich verschiedene Zweifels- und Auslegungsfragen. Hierzu hat die FinVerw im umfassend Stellung genommen, das im folgenden, soweit es die KSt betrifft, erläutert wird (zur GewSt geht es im wesentlichen nur um die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Sätze 2 bis 4 GewStG). Darüber hinaus wird eingegangen auf eine weitere gesetzliche Änderung, die von der Bundesregierung im Rahmen des Entwurfs eines Vereinsförderungsgesetzes (BT-Drucks. 11/4176) vorgeschlagen worden ist.
I. Aufhebung der Steuerbefreiung für gemeinnützige Wohnungsuntern...