CISG Artikel 59

Teil III: Warenkauf

Kapitel III: Pflichten des Käufers

Abschnitt I: Zahlung des Kaufpreises

Artikel 59 Zahlung ohne Aufforderung

Der Käufer hat den Kaufpreis zu dem Zeitpunkt, der in dem Vertrag festgesetzt oder nach dem Vertrag und diesem Übereinkommen bestimmbar ist, zu zahlen, ohne dass es einer Aufforderung oder der Einhaltung von Förmlichkeiten seitens des Verkäufers bedarf.

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EAAAA-73909