CISG Artikel 59
Teil III: Warenkauf
Kapitel III: Pflichten des Käufers
Abschnitt I: Zahlung des Kaufpreises
Artikel 59 Zahlung ohne Aufforderung
Der Käufer hat den Kaufpreis zu dem Zeitpunkt, der in dem Vertrag festgesetzt oder nach dem Vertrag und diesem Übereinkommen bestimmbar ist, zu zahlen, ohne dass es einer Aufforderung oder der Einhaltung von Förmlichkeiten seitens des Verkäufers bedarf.
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EAAAA-73909