CISG Artikel 56

Teil III: Warenkauf

Kapitel III: Pflichten des Käufers

Abschnitt I: Zahlung des Kaufpreises

Artikel 56 Kaufpreis nach Gewicht

Ist der Kaufpreis nach dem Gewicht der Ware festgesetzt, so bestimmt er sich im Zweifel nach dem Nettogewicht.

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EAAAA-73909