CISG Artikel 56
Teil III: Warenkauf
Kapitel III: Pflichten des Käufers
Abschnitt I: Zahlung des Kaufpreises
Artikel 56 Kaufpreis nach Gewicht
Ist der Kaufpreis nach dem Gewicht der Ware festgesetzt, so bestimmt er sich im Zweifel nach dem Nettogewicht.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAA-73909