CISG Artikel 54

Teil III: Warenkauf

Kapitel III: Pflichten des Käufers

Abschnitt I: Zahlung des Kaufpreises

Artikel 54 Kaufpreiszahlung

Zur Pflicht des Käufers, den Kaufpreis zu zahlen, gehört es auch, die Maßnahmen zu treffen und die Förmlichkeiten zu erfüllen, die der Vertrag oder Rechtsvorschriften erfordern, damit Zahlung geleistet werden kann.

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EAAAA-73909