CISG Artikel 54
Teil III: Warenkauf
Kapitel III: Pflichten des Käufers
Abschnitt I: Zahlung des Kaufpreises
Artikel 54 Kaufpreiszahlung
Zur Pflicht des Käufers, den Kaufpreis zu zahlen, gehört es auch, die Maßnahmen zu treffen und die Förmlichkeiten zu erfüllen, die der Vertrag oder Rechtsvorschriften erfordern, damit Zahlung geleistet werden kann.
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EAAAA-73909