CISG Artikel 22

Teil II: Abschluss des Vertrages

Artikel 22 Rücknahme der Annahme

Eine Annahme kann zurückgenommen werden, wenn die Rücknahmeerklärung dem Anbietenden vor oder in dem Zeitpunkt zugeht, in dem die Annahme wirksam geworden wäre.

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EAAAA-73909