CISG Artikel 22
Teil II: Abschluss des Vertrages
Artikel 22 Rücknahme der Annahme
Eine Annahme kann zurückgenommen werden, wenn die Rücknahmeerklärung dem Anbietenden vor oder in dem Zeitpunkt zugeht, in dem die Annahme wirksam geworden wäre.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
EAAAA-73909