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NWB Nr. 39 vom Seite 3583 Fach 3c Seite 5399

ABC: R 9 . Rückstellungen/Rücklagen/Steuerfreie Rücklagen

EStG §§ 5, 6, 6a, 6b, 7g


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Inhaltsverzeichnis
I. Rückstellungen
1. Allgemeines
2. Steuerrechtliche Voraussetzungen für eine Rückstellung
3. Bemessung der Rückstellung
4. Einzelfälle von Rückstellungen (alphabetisch)
5. Rückstellungen für Garantieverpflichtungen, Garantiezusagen und
        Garantieleistungen ausKulanzgründen
II. Rücklagen
III. Steuerfreie Rücklage für Ersatzbeschaffung
IV. Ansparrücklage

I. Rückstellungen

1. Allgemeines. Rückstellungen (Rü) sind kapital- und gewinnmindernde Passivposten insbesondere für ungewisse Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen und dem Grunde und/oder der Höhe nach am Bilanzstichtag noch ungewiß sind. Betriebswirtschaftlich gesehen sind Rü Aufwand, der später zu Ausgaben oder zu Leistungen führt.

Gem. § 249 Abs. 1 HGB sind handelsrechtlich Rü zu bilden für ungewisse Verbindlichkeiten (s. Nr. 2a); drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (s. Nr. 2b); im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten, oder für Abraumbeseitigung, die im folgenden Geschäftsjahr nachgeholt werden (s. Nr. 2c); Gewährleistungen, d...BStBl 1992 II 600, 602

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€20,00
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30 Tage

Seiten: 21
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ABC: R 9 . Rückstellungen/Rücklagen/Steuerfreie Rücklagen

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