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NWB Nr. 33 vom Seite 3062 Fach 3c Seite 5389

ABC: R 7 . Reklamekosten/Werbekosten/Sponsoring

Werbung ist die Gesamtheit der Maßnahmen zur planmäßigen Beeinflussung potentieller Kunden, um sie als Abnehmer von Lieferungen oder Leistungen zu gewinnen. Reklame ist enger gefaßt und bezeichnet insbes. die Massenbeeinflussung im wirtschaftlichen Bereich. Public Relations umfaßt die Pflege der Beziehungen zur gesamten Öffentlichkeit, also nicht nur zu den Kunden. Sponsoring umschreibt die Hingabe von Geld oder geldwerten Vorteilen zur Förderung von Personen, Gruppen oder Organisationen, wobei regelmäßig auch eigene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.

I. Steuerliche Grundsätze

1. Allgemeine Reklamekosten. Höhe und Art der Aufwendungen für Reklame bestimmt der Unternehmer selbst. Er bestimmt, was betriebsnotwendig oder betriebsdienlich ist, auf die Angemessenheit in der Höhe der Aufwendungen kommt es grds. nicht an. S. a. -> Betriebsausgaben. Eine Ausnahme besteht etwa bei Aufwendungen für Annoncen in Partei- und Sportzeitungen, falls die Unangemessenheit nicht nur aus der Höhe der Aufwendungen, sondern auch aus der nicht betrieblich bedingten Beziehung zum Empfänger hervorgeht (vgl. unten II).

Betrieblicher/beruflicher...

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