BewG § 48
Zweiter Teil: Besondere Bewertungsvorschriften
Erster Abschnitt: Einheitsbewertung
B. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen
I. Allgemeines
§ 48 Zusammensetzung des Einheitswerts
Der Wirtschaftswert und der Wohnungswert bilden zusammen den Einheitswert des Betriebs.
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[KAAAA-73784]