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NWB Nr. 9 vom Seite 793 Fach 3c Seite 5019

ABC: D 3 . Doppelte Haushaltsführung


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                          Inhaltsübersicht
I. Allgemeines                         III. Abzugsfähige Aufwendungen
                                             1. Arbeitnehmer mit eigenem
II. Sachliche Voraussetzungen                   Hausstand
    1. Berufliche Veranlassung               2. Arbeitnehmer ohne eigenen
    2. Unterkunft am Beschäftigungsort          Hausstand
    3. Eigener Hausstand                 IV. Besonderheiten bei
                                             Auslandstätigkeit

I. Allgemeines

Nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG können notwendige Mehraufwendungen, die einem AN wegen einer aus beruflichem Anlaß begründeten doppelten Haushaltsführung entstehen, als WK abgezogen werden. Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der AN außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt. Voraussetzung ist, daß der AN nicht täglich an den Ort des eigenen Hausstands zurückkehrt und daß auch keine Dienstreise vorliegt. Eine gelegentliche Hotelübernachtung erfüllt die Voraussetzung nicht ( BFH/NV 1998, 1216, mit Anm. Thomas KFR F. 3 EStG § 4, 10/98...

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