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NWB Nr. 9 vom Seite 773 Fach 3c Seite 4999

ABC: B 11 . Bürgschaften

EStG § 4 Abs. 4, §§ 9, 15, 19, 21, 23


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                                Inhaltsübersicht
  I. Bürgschaften in Verbindung mit        V. Bürgschaften bei Einkünften
     gewerblichen Einkünften                  aus Vermietung und
II. Bürgschaften in Verbindung mit           Verpachtung
     freiberuflicher Tätigkeit            VI. Bürgschaften als außer-
III. Bürgschaften von Arbeitnehmern           gewöhnliche Belastung
IV. Bürgschaften bei Kapitalein-        VII. Sonstige Einzelfragen
     künften und stillen Beteiligungen

I. Bürgschaften in Verbindung mit gewerblichen Einkünften

1. Grundsatz. Verluste aus der Inanspruchnahme als Bürge (§§ 765 ff. BGB) können gewinnmindernd nur berücksichtigt werden, wenn die Übernahme der Bürgschaft (B.) ein notwendiger Betriebsvorgang war (z. B. zur Sicherung einer Geschäftsverbindung; vgl. BFH/NV 1990, 23; BFH/NV 1997, 837). Bei Gewinnermittlung durch BV-Vergleich (§ 4 Abs. 1, § 5 EStG) kann die Bürgschaftsübernahme auch als gewillkürtes BV und ein Verlust hieraus als Betriebsverlust behandelt werden. Dies setzt allerdings voraus, daß die B. rechtzeitig in den Büchern als Betriebsvorgang ausgewiesen wurde. Rechtzeitig bedeutet dabei, da...BStBl 1970 II 492

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