1Anm. d. Red.: Überschrift
i. d. F. des Gesetzes v.
(BGBl I S. 3000)
mit Wirkung v. 1. 1.
2017.
2Anm. d. Red.: § 21b
weggefallen gem. Gesetz v.
(BGBl I S. 3000)
mit Wirkung v. .
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